Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab Montag, 02.11.2020
Im Auftrag des 1. Bürgermeisters Karl Gerhard informieren wir anbei über die neuen Corona-Schutzmaßnahmen.
Auf Basis der Vereinbarungen von Bund und Ländern wurden diese am 29.10.2020 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen und gehen über die bisherigen Regelungen der „bayerischen Corona-Ampel“ hinaus. Sie gelten ab Montag, 02.11.2020 bis (vorerst) 30.11.2020
Im folgenden „Bericht aus der Kabinettssitzung“ werden die neuen Maßnahmen aufgeführt und erklärt:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-oktober-2020
Zusätzlich heißt es dort:
„Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 Uhr geltende Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 Uhr geltende Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.“
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